Beitrag vom 28.03.2023

Freistellungsauftrag

Sicherlich habt ihr schon einmal davon gehört, dass Kapitalerträge steuerpflichtig sind. Hierbei handelt es sich um die Abgeltungssteuer, welche mit in etwa 25% in der Regel wesentlich niedriger ist, als der persönliche Steuersatz. Aber auch die lässt sich teilweise vermeiden, mit dem Freistellungsauftrag.

Abgeltungssteuer

Unter die Abgeltungssteuer fallen in Deutschland sämtliche Kapitalerträge, die aus bestimmten Kapitalanlagen erwirtschaftet werden. Hierzu zählen beispielsweise Zinsen auf Tagesgeldkonten, Dividenden von Aktien, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie z.B. Anleihen oder ETFs.

Nicht unter die Abgeltungssteuer fallen alle Erträge aus Immobiliengeschäften. Wie der Überschuss aus Mieterträgen, muss auch der Gewinn aus einem Immobilienverkauf – insofern er in den ersten 10 Jahren nach Ankauf stattfindet – mit dem hohen persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Unsere Tokenisierten Immobilien nehmen eine Sonderstellung ein. Auch wenn die Erträge aus Immobiliengeschäften erzielt werden, handelt es sich hierbei steuerrechtlich um Wertpapiere. Somit greift hier die Abgeltungssteuer.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, um diese Steuerlast zu reduzieren: der Freistellungsauftrag!

Kurz gesagt: Ein Freistellungsauftrag ist eine Absprache mit eurer Bank, Bausparkasse oder eben den Kryptofanten. Hierbei bestimmt ihr einen Betrag eurer Kapitalerträge, welcher von der Abgeltungssteuer befreit wird. Das bedeutet, dass ihr eure Steuerlast reduzieren und somit mehr Rendite erzielen könnt.

Der Freibetrag auf Kapitalerträge ist für Alleinstehende auf 1.000€ pro Kalenderjahr begrenzt. Für Verheiratete beträgt der Freibetrag 2.000€ pro Kalenderjahr.

Wieso solltet ihr euch darum kümmern, einen Freistellungsauftrag zu stellen? Hier ein Beispiel: Nehmen wir an, ihr habt 10.000€ in das Erstprojekt der Kryptofanten investiert und erzielt daraus Kapitalerträge von 1.000€ im Jahr 2023.

Wenn ihr keinen Freistellungsauftrag stellt, müsst ihr auf diese 1.000€ Abgeltungssteuer bezahlen. Diese beliefen sich auf 250€. Stellt ihr einen Freistellungsauftrag über 1.000€, bleibt der gesamte Betrag von 1.000€ steuerfrei.

Einen Freistellungsauftrag bei den Kryptofanten zu stellen ist einfach und lohnt sich.

  • Schritt 1

Im Rahmen des Investitionsprozesses werdet ihr zum Abschluss gefragt, ob ihr einen Freistellungsauftrag für eure Erträge hinterlegen möchtet. Im Eingabefeld hinterlegt ihr den gewünschten Betrag.

Falls ihr das erst nachträglich vereinbaren möchtet, so teilt uns die gewünschte Höhe per Email an: info@kryptofanten.de mit.

  • Schritt 2

In beiden Fällen erhaltet ihr eine Email zur Vervollständigung durch einen schriftlichen Auftrag.

Solltet ihr keinen Freistellungsauftrag stellen, werden eure Erträge automatisch mit der Abgeltungssteuer belastet. Wir führen diese dann direkt an das Finanzamt ab.

In diesem Fall erhaltet ihr von uns eine Zinsbescheinigung zur Einreichung über die Steuererklärung. Im Rahmen der Steuererklärung erkennt das Finanzamt, ob euer Freibetrag ausgeschöpft wurde. So habt ihr die Möglichkeit die zu viel entrichtete Steuer über die Einkommensteuererklärung wiederzuerhalten.

Die Brücke zwischen traditionellen Immobilien und der digitalen Welt ist nur einen Token entfernt.

Wie ihr seht, ist das Stellen eines Freistellungsauftrags praktischer als die nachträgliche Richtigstellung über die Einkommensteuererklärung. Achtet bitte nur besonders darauf, dass eure Freibeträge in Kombination mit weiteren Banken und Bausparkassen den Maximalbetrag von 1.000€ bzw. 2.000€ nicht übersteigen.

Solltet ihr dazu Fragen haben, hilft euch das Kryptofanten-Team gerne weiter.

Ein Beitrag von

Peter Paukert

Kryptofanten Redaktion