Beitrag vom 14.04.2023

Deutschland goes Kryptoaktien

Wieso sind die Kryptofanten eine Aktiengesellschaft? Wann sehen wir tokenisierte Aktien? Wie positioniert sich die „Ampel“ hierbei? Lest unbedingt den ganzen Beitrag.

Seit Bestehen der Kryptofanten AG kamen häufig zwei grundlegende Fragen auf:

  1. Weshalb habt ihr euch für die Rechtsform Aktiengesellschaft und nicht für eine GmbH entschieden?
  2. Wieso „Krypto“fanten, wenn doch keine Berührungspunkte mit Kryptowährungen vorhanden sind?

Heute befassen wir uns mit dem erstgenannten Punkt und präsentieren euch dazu spannende Neuigkeiten aus der Politik.

Börsengänge sind für viele Unternehmen unbezahlbar, das ändert sich bald

Einen Börsengang durchzuführen, um Aktien der breiten Masse zugänglich zu machen, ist für deutsche und amerikanische Aktiengesellschaften aus finanziellen Gründen oft nicht möglich.

Der Kostenaufwand für einen klassischen IPO (initial public offering) beginnt ab einem 7-stelligen EUR oder USD-Betrag. Davon werden in der Regel Unternehmensbewertungen, Rechts- sowie Beratungskosten, Prüfungskosten, Börsennotierungsgebühren, Marketing- und Intermediärskosten beglichen.

Das führt dazu, dass die Finanzierungsform „Börsengang“ eine außergewöhnliche Bonität des Unternehmens voraussetzt. Dieses Monopol dürfte sich künftig ändern. Die Aktiengesellschaft erhält ihr verdientes Revival.

Vorhang auf für die Kryptoaktie

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier für das Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht, welches in Kürze in Kraft treten soll. Dieses Gesetz bringt bedeutende Veränderungen mit sich, die den Kapitalmarkt und die Tokenisierung von Sachwerten und Aktien revolutionieren werden. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz zielt darauf ab, den Zugang zum Kapitalmarkt für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU zu erleichtern.

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Modernisierung und Digitalisierung des Kapitalmarkts, insbesondere durch die Einführung von elektronischen Wertpapieren und der Blockchain-Technologie. Diese Neuerungen ermöglichen es Unternehmen, Aktien auf einer sicheren und effizienten Plattform zu emittieren und zu handeln.

Einer der spannendsten Aspekte dieses Gesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Tokenisierung von Aktien. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Aktien in digitale Token umwandeln und diese auf einer Blockchain-Plattform handeln können und das zu einem Bruchteil der bisherigen Kosten.

Dieser Prozess hat viele weitere Vorteile, wie zum Beispiel schnellere und kostengünstigere Transaktionen für den Handel von Aktien, bessere Liquidität und eine größere Flexibilität für Investoren. Die Vorteile kennen wir bereits durch die mittelbar tokenisierten Immobilien der Kryptofanten.

Uns sind die geplante Einführung und die Inhalte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes seit längerer Zeit bekannt. Zum einen wäre es denkbar, unsere Plattform auch für tokenisierte Aktien bereitzustellen. Weiter möchten wir für die Kryptofanten die Möglichkeit wahren, zum späteren Zeitpunkt auch eigene Aktien zu tokenisieren. Daher ist die Aktiengesellschaft für die Kryptofanten perspektivisch die Geeignetste aller Rechtsformen.

Die Brücke zwischen traditionellen Immobilien und der digitalen Welt ist nur einen Token entfernt.

Für die Kryptofanten, die bereits Assets und Schuldverschreibungen tokenisieren, ist es naheliegend sich mit der Materie intensiv zu befassen. Sei es für die eigene oder auch für fremde Kapitalmaßnahmen.

Interessiert euch der Inhalt des Eckpunktepapers zum Zukunftsfinanzierungsgesetz? Hier gelangt ihr zur veröffentlichten Fassung.

Ein Beitrag von

Peter Paukert

Kryptofanten Redaktion